Unternehmensverpachtung
 

 


 
Durch die Abspaltung von Eigentum an Immobilien- und ähnlichem Anlagevermögen von den übrigen Unternehmenswerten (zum Beispiel Kundenstamm, Know-how etc.), lassen sich auch andere Lösungen - als Alternative zum Komplettverkauf - entwickeln, um so zum Beispiel die Übernahmefinanzierung für den Übernehmer erheblich zu erleichtern (Senkung des Finanzierungsaufwandes) oder das mit einer hohen Übernahmefinanzierung verbundene unternehmerische Risiko abzumildern.
 
In Betracht kommen hier zum Beispiel:
  • Verkauf des eigentlichen unternehmerischen Geschäftsbetriebes ohne Anlagevermögen unter besonderer Bewertung des immateriellen Wertes des Geschäfts (Kundenstamm, Goodwill, Patente, Know-how, Marktstellung etc.)

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  • Verpachtung des Gesamtbetriebes inklusive des gesamten Anlagevermögens

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  • Verpachtung des unternehmerischen Geschäftsbetriebes unter gesonderter Vermietung des Anlagevermögens

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  • Verkauf des eigentlichen unternehmerischen Geschäftsbetriebes
    (s. o.) unter gleichzeitiger Anmietung des Anlagevermögens
Neutrale, externe Beratung sollte hier von Anfang an die Interessen von Übergeber und Übernehmer aufeinander abstimmen unter Beachtung aller hierfür notwendigen Aspekte der Wirtschaftlichkeit.