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Meist wird der eingesetzte Berater nach Festlegung des Nachfolge-Fahrplans gebeten, bestimmte treuhänderische oder
geschäftsbesorgende Funktionen für notwendige strukturelle Abwicklungen zu übernehmen, zum Beispiel bei der Abwicklung
von Finanzierungsaufgaben oder bei der Beantragung oder Errichtung einer Stiftung oder eines neuen Firmenbeirates.
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