- Unvereinbare Zielvorstellungen zwischen Unternehmensübernehmer und -übergeber
- Nichtberücksichtigung der emotionalen und psychologischen Konsequenzen beim Führungswechsel
- Unzureichende Zeitpläne für den Nachfolge-Ablauf
- Falsche Schwerpunktbildung bei steuerlichen, rechtlichen, insbesondere erbrechtlichen Gestaltungen zu Lasten
der persönlichen Vorstellungen von Übernehmer und Übergeber
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